Auch wenn das Thema “Künstlersozialkasse” zunächst trocken, undurchsichtig und anstrengend erscheint, bietet eine Versicherung über die KSK den großen Vorteil für uns Designer: finanzielle Erleichterung. Unter welchen Voraussetzungen du als Gründer oder Freiberufler in der Künstlersozialkasse aufgenommen werden kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Die Künstlersozialkasse oder kurz KSK sichert Künstler und Angehörige anderer kreativer Berufe ab und ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Freelance Designer von der Künstlersozialkasse aufgenommen werden.
Die KSK agiert dabei ähnlich wie ein Arbeitgeber und wird zusätzlich vom Bund gefördert: Sie übernimmt einen Teil der Kosten von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, was für uns Selbständige einen großen Vorteil darstellt, denn so müssen wir diese Kosten nicht vollständig allein tragen. Als Künstlersozialversicherung dient sie also zur Erleichterung der Sozialabgabe-Kosten für kreative Freischaffende wie uns Designer. Die Künstlersozialkasse erbringt allerdings keine eigene Versicherungsleistung, sondern dient nur als Mittler. Sie leitet die eingenommenen Beiträge mittels einer Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe an die jeweiligen Versicherer weiter. Die rechtliche Grundlage der Künstlersozialkasse bildet das Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG).
Wenn du nun deine Arbeit als Freelance Designer beginnst, wirst du dich mit deinem Antrag bei der Künstlersozialkasse beschäftigen. Hier kommt schnell die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen man von der KSK aufgenommen werden kann.
Die wichtigste Voraussetzung ist deine Arbeit als Designer, mit der du künstlerisch-schaffend tätig bist. Zudem musst du einen Anspruch auf einen Versicherungsschutz haben und hauptberuflich selbständig arbeiten. Zudem solltest du ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900€ pro Jahr haben und nicht mehr als einen Angestellten beschäftigen.
Zur Anmeldung musst du einen Anmeldebogen ausfüllen und 5-8 Arbeiten beilegen, die dein künstlerisches Schaffen beweisen, sowie zeigen, dass du selbstständig als Designer arbeitest. Zudem solltest du Angebote und Rechnungen für diese freiberuflichen Aufträge beilegen, die du deinem Kunden geschickt hast. Diese Unterlagen dienen der Künstlersozialkasse dazu herauszufinden, ob du mit deinen Arbeiten die Voraussetzung für eine Aufnahme erfüllst und deine Arbeit künstlerischer Natur ist. Du solltest also schon beim Angebot schreiben als Freiberufler an eine passende Formulierung für die Künstlersozialkasse und deren Voraussetzungen denken. Deshalb ist es wichtig, deine Arbeit auch auf den Angeboten und Rechnungen richtig auszuzeichnen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du deinen Antrag bei der Künstlersozialkasse einreichen und aufgenommen werden. Die Aufnahme braucht in der Regel zwischen 3-6 Monate.
Die Künstlersozialkasse ist als Sozialversicherung ein großer Gewinn für uns Designer und erleichtern unsere Voraussetzungen auf Erfolg als Freiberufler. So wie andere Freelancer müssten wir eigentlich unsere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen eigenständig zahlen. Allerdings wurde die Künstlersozialversicherung erschaffen, damit wir freischaffenden Kreativen unter oft schwierigen Voraussetzungen eine Chance haben, auch bei geringem Einkommen überleben zu können.
So zahlen wir Freelance Designer nur die Hälfte unseres Einkommens in die Hälfte für unsere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen und geben diese direkt an die Künstlersozialkasse. Die KSK schlägt die andere Hälfte der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungskosten oben drauf und leitet diese an die jeweiligen Versicherer weiter. Voraussetzung für diese Unterstützung ist einerseits eine Finanzierung vom Bund und die der Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe, die unsere Kunden nach der Zusammenarbeit mit uns Designern leisten müssen.
Ich habe den Rechtsanwalt Andri Jürgensen zu einem Interview auf den Freelance Designer Podcast eingeladen. Andri Jürgensen hat selbst einen künstlerischen Background, allerdings hat er sich trotzdem entschieden, Anwalt zu werden. Heute ist er Spezialist in allen Themen der Künstlersozialkasse, Voraussetzungen für die Aufnahme und den Antrag. In dem Interview erzählt er grundlegend, was die KSK ist, wozu sie uns dient und was bei der Antragsstellung als Voraussetzung zu beachten gilt. Natürlich kannst du Andri ebenfalls kontaktieren, wenn du eine Frage zu deinem Antrag hast oder dir einen fachlichen Rat einholen möchtest!